Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.03.2013 (C-545/11) über die Frage der Wirksamkeit der Erhöhung der Modulation für die Direktzahlungen seit 2009 auf 10 % und die Einführung einer zusätzlichen progressiven Modulation für Direktzahlungen über einen Betrag in Höhe von 300.000,00 € hinaus von 4 % entschieden.

Diese Frage war dem EuGH von dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder zweifelte an der Wirksamkeit der Regelungen, v.a. unter Verweis auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Diskriminierungsverbotes. Seither ruhten die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die Landwirte angestrengt hatten, um sich gegen die Modulationsregelungen zur Wehr zu setzen.

Der EuGH hat zu der vorgelegten Frage nunmehr entschieden. Er erkennt keinen Verstoß gegen die vorgenannten Grundsätze und bestätigte die Wirksamkeit der Modulationsregelungen.

Die Landwirte, die gegen die letztjährigen Bescheide Klage zum Verwaltungsgericht erhoben, sollten daher mangels Erfolgsaussichten die Klagen zurücknehmen, um so Kosten zu reduzieren.

 

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