Kleiner, aber umso wichtigerer Tipp für alle „Bauwilligen“: Bevor Sie mit Pech viel Geld in eine Immobilie (Baugrundstück oder Bestandsbauten) investieren, sollten Sie bitte tunlichst noch vor dem Kauf prüfen oder prüfen lassen, ob das Bauvorhaben auf dem Grundstück überhaupt ausgeführt oder der Bestandsbau wie gewünscht (ggf. noch umgebaut und dann) genutzt werden darf (! – nicht „kann“).
Einzelheiten und Empfehlungen zu „vorbeugenden Maßnahmen“ enthält mein erster, auf Bauprofessor.de veröffentlichter Beitrag Legalisierung baurechtswidriger Vorhaben.
Teil 2 ist in Arbeit erschienen und wird dann behandelt mögliche Maßnahmen zur Rettung bzw. Legalisierung des – dem öffentlichen Baurecht (vorerst) widersprechenden – Vorhabens behandeln.
Konsequenzen für die Praxis
Wann immer möglich (was der Regelfall sein sollte), bitte das öffentliche Baurecht bzw. dessen Anforderungen an ein Bauvorhaben nicht vergessen, sondern unbedingt prüfen (lassen), ob öffentliches Baurecht dem Bauvorhaben bzw. der beabsichtigten Nutzung einer Immobilie entgegenstehen könnte. Eine Vernachlässigung dieser Frage kann im Einzelfall ruinöse Folgen haben, was sich von selbst verstehen sollte.
Dr. jur. Christian Behrens LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Notar mit dem Amtssitz in Uelzen
- Schlichter für Baustreitigkeiten (SOBau)
- Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg
- Mitglied der ARGE Baurecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Ehrenamtlicher Richter des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs (AGH) in Celle