Alle warten auf Nachrichten aus Brüssel. Kernstück der GAP 2005 war die Schaffung einer einheitlichen Betriebsprämie. Die Mitgliedstaaten konnten bisher verschiedene Varianten des Direktzahlungssystems wählen. Aufgrund dieser Differenzierungsmöglichkeit sollte mit der bevorstehenden GAP-Reform 2013 eine Vereinheitlichung erfolgen.
Seit dem 20.10.2011 liegen die Entwürfe für Verordnungen der EU-Kommission vor. Nach Art. 18 II VO-Entwurf Direktzahlungen laufen die Zahlungsansprüche (ZA) am 31.12.2013 ab. Im Jahr 2014 sollen Zahlungsansprüche neu zugeteilt warden.
Seit Anfang Dezember 2012 wird eine Verschiebung der GAP-Reform in das Jahr 2015 diskutiert. Am 23.01.2013 erfolgte die Mitteilung, dass eine Umsetzung der Reform bis 2014 nicht mehr möglich sei. Die Neuzuteilung wird daher tatsächlich erst im Jahr 2015 erfolgen. 2014 soll ein Übergangsjahr werden.