Das Problem verspäteter Flüge ist nicht neu. Dennoch hat der EuGH mit Urteil vom 31.05.2018 zu dem Az.: C-537/17 kürzlich erneut über Ausgleichsansprüche auf Grund von Flugverspätungen entschieden.

Die Klägerin buchte einen Flug von Berlin nach Agadir (Marokko) mit Zwischenlandung und Umsteigen in Casablanca (Marokko). In Casablanca wurde der Klägerin der Zutritt zu der Maschine verweigert, mit der Begründung, der Platz sei bereits anderweitig vergeben worden. Daraufhin musste die Klägerin mit einer anderen Maschine fliegen und erreichte Agadir vier Stunden später als ursprünglich vorgesehen. Daher begehrt die Klägerin eine Ausgleichsleistung wegen dieser Verspätung. Die Airline lehnte eine Leistung jedoch ab, da die Klägerin, laut Auffassung der Airline, keinen Ausgleichsanspruch nach der Unionsverordnung über die Rechte von Fluggästen (VO (EG) Nr. 261/2004) habe.

Grundsätzlich trifft dies zu, da diese Verordnung nicht für Flüge gilt, die vollständig außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Da die Flughäfen von Casablanca und Agadir in Marokko liegen, hängt die Anwendbarkeit o.g. Verordnung davon ab, ob die Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren und somit als einziger Flug mit Abflugsort in einem Mitgliedstaat anzusehen sind, oder ob jeder Flug einzeln zu betrachten sei.

Der EuGH hat hierzu entschieden, dass aus der Verordnung und der Rechtsprechung hervorgehe, dass zwei (oder mehr) Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, eine Gesamtheit darstellen und daher dem Ausgleichsanspruch unterliegen. Es handelt sich demnach um ein und denselben Flug, welcher lediglich in verschiedene Flüge aufgesplittet wird.

Konsequenzen für die Praxis

Sollten Sie Ausgleichsansprüche bei Flugverspätungen außerhalb der EU geltend machen, empfehlen wir eine eingehende Überprüfung durch einen Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Anisha von Auenmüller

Anisha von Auenmüller

Zimmermann & Manke Rechtsanwälte PartG mbB

  • Rechtsanwältin (im Anstellungsverhältnis)
[twoclick_buttons]
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner