Verkehrsunfälle sind ärgerlich. Auch wenn „nur ein Sachschaden“ vorliegt, sorgt dies für einen unnötigen Aufwand und viele Scherereien. Was vielen Geschädigten in dieser Situation nicht bewusst ist- sie können bzw. sollten sogar einen Anwalt aufsuchen, um möglichst alle Schäden gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit übernimmt in der Regel der Versicherer des Unfallverursachers.

Geltend gemacht werden können:

  • Reparaturkosten
  • Gutachterkosten
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfallschäden bzw. Kosten für einen Mietwagen
  • Haushaltsführungsschaden
  • Krankengeld/ Rente/ Erwerbsschaden
  • Sachschäden an Bekleidung etc.
  • Kosten der An- und Abmeldung
  • Kosten für Heilbehandlungen

Konsequenzen für die Praxis

In welcher Höhe Schäden geltend gemacht werden können, hängt von den Einzelumständen ab. Daher ist eine individuelle Beratung im Schadensfall notwendige Voraussetzung für eine Abwicklung der Schadensangelegenheit.

Anisha von Auenmüller

Anisha von Auenmüller

Rechtsanwälte Zimmermann & Manke

  • Rechtsanwältin (im Anstellungsverhältnis)
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