6. Dezember 2011, 19:00 Uhr im Freiraum Lüneburg

Ursprünglich ein harmloses Hobby unter vielen, gerät die Fotografie angesichts der technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts schnell zum sprichwörtlichen Tanz auf dem juristischen Minenfeld.

Endeten noch zu Analogzeiten viele Aufnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit im heimischen Fotoalbum oder Diamagazin, nimmt sie im Zeitalter der Digitalfotografie via flickr, facebook und Co. buchstäblich die Weltöffentlichkeit wahr.

Bereits vor („Darf ich überhaupt…?“), beim („Was wie genau…?“) und nach dem Fotografieren („Dürfen wir die Fotos der letzten Party auf der Website unseres Clubs veröffentlichen oder nicht?“) stellen sich vor dem Hintergrund zunehmend auch Rechtsfragen, die Dr. Christian Behrens LL.M. in seinem Vortrag zum Thema Fotorecht behandelt. Gegenstände des Vortrags sind aktuelle Fragen zum Verhältnis von Fotograf (Urheberrecht) und „Model“ oder anderen Rechteinhabern (Persönlichkeits-, Eigentums- oder auch Markenrecht), rund um den Model-Vertrag sowie zur Nutzung von und nicht zuletzt zur Übertragung von Nutzungsrechten an Fotos.

Neben inhaltlichen Fragen geht es auch um das Verfahren im „Fall der Fälle“: Wie verhält man sich korrekt, wenn man z. B. wegen angeblicher Verletzung von Rechten Dritter abgemahnt wird? Oder umgekehrt: Wie setzt man seine eigenen Rechte als Fotograf, Model usw. durch?

Im Anschluss an den einleitenden Vortrag können Fragen aus dem Publikum diskutiert werden.

Der Referent ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwade, Zimmermann und Manke (Uelzen) und Lehrbeauftragter an der Leuphana Universität Lüneburg.

Die Veranstaltung findet statt am 06.12.2011 um 19:00 Uhr im Freiraum Lüneburg (Salzstr. 1, 21335 Lüneburg).

Eintritt frei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie auf der Website des Freiraums Lüneburg.

Nachtrag: Die Präsentation (Folien) zur Veranstaltung kann als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.

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