Beratung bei Haftpflichtfällen im Straßenverkehr und in gewerblicher Wirtschaft
- Klärung der haftungsrechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen betreffend Sach – und Personenschäden
- Prüfung der Notwendigkeit / des Umfanges / der Fragestellungen bei außergerichtlichen Gutachten
- Klärung sozialversicherungsrechtlicher Problemstellungen im Zusammenhang mit einem Unfall (Auswirkungen auf Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeit)
Außergerichtliche Regulierungsverhandlungen mit Versicherungsunternehmen
- Feststellen von Rechten, Schaden und Verletzungsfolgen, insbesondere des richtigen Zeitpunktes für die Regulierung
- Abschluss außergerichtlicher Vergleiche unter besonderer Berücksichti-gung versicherungsrechtlicher Fragestellungen (Spätschäden Berufsunfähigkeit des Geschädigten)
- Gerichtliche Vertretung in Verkehrshaftpflichtprozessen zur Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Ihre Ansprechpartnerin bei uns
RA’in Wierling