Bis dato hatten es Mütter und Väter relativ leicht: die Elterngeldregelung sah 12 Monate Elterngeld vor. Zwei weitere Monate waren möglich, wenn der andere Elternteil in dieser Zeit das Baby betreute. Wollte die Mutter bereits vor Ablauf der 12 Monate wieder arbeiten, so wurde ihr das erzielte Einkommen voll auf das Elterngeld angerechnet. Der Anreiz, früher wieder zu arbeiten, war entsprechend gering.

Genau dies soll sich mit dem Elterngeld Plus, welches für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder gilt, ändern. Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit sind besser vereinbar. Dies ist Chance für Eltern und Arbeitgeber zugleich. Die Eltern haben faktisch mehr Einkommen, der Arbeitgeber hat kürzere, möglicherweise kostenintensive Ausfallzeiten zu überbrücken, der Arbeitnehmer bleibt dichter am Geschehen und damit effektiver nach der Rückkehr.

Die Neuregelung hält für frischgebackene Eltern diverse – unübersichtliche – Entscheidungsmöglichkeiten bereit. Es ist daher zwingend notwendig, sich vor der Entscheidung eingehend mit dem Regelwerk auseinanderzusetzen. Das Elterngeld Plus beinhaltet folgende entscheidende Neuerungen:

Das Basiselterngeld, welches nach wie vor etwa 67 % des Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes beträgt, bleibt erhalten. Von dem Elterngeld Plus profitieren Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Sie erhalten dann die Hälfte des Kindergeldes, dafür aber 24 Monate. Eine Anrechnung des Einkommens aus der Teilzeitbeschäftigung entfällt. Ferner gibt es zukünftig den sog. Partnerschaftsbonus. Eltern, die sich die Kinderbetreuung teilen und über einen Zeitraum von mind. 4 Monaten jeweils 25-30 Stunden pro Woche arbeiten, bekommen vier weitere Monate Elterngeld Plus.

Nach den Neuregelungen ist es möglich, das Familieneinkommen in der Elternzeit erheblich aufzustocken. Allerdings ist es unerlässlich, sich bereits frühzeitig mit den Besonderheiten des Elterngeld Plus auseinanderzusetzen. Auch ein Wechsel der Steuerklasse, allerdings bereits einige Zeit vor der geplanten Schwangerschaft (mind. 12 Monate vor der Geburt), kann zu einem Mehr in der Familienkasse führen.

Sibylle Wierling

Sibylle Wierling

Kanzlei Zimmermann & Manke

  • Rechtsanwältin (im Anstellungsverhältnis)
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